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WTS Merklingen
Friedhofstraße 9
71263 Weil der Stadt

Schulordnung

Schul- und Hausordnung der Würmtalschule Merklingen

Leitgedanken

Diese Schul- und Hausordnung baut auf der verantwortlichen Mitwirkung aller am Schulleben beteiligten Personen auf. Sie setzt die Bereitschaft zu partnerschaftlichem Umgang miteinander voraus, soziales und umweltbewusstes Verhalten soll gestärkt, Verständnis füreinander gefördert und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz.

Der Schulweg
  1. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, ihre Kinder anzuhalten, die im „Schulwegplan“ beschriebenen Schulwege zu benützen. Straßen sollen nur an Fußgängerüberwegen oder übersichtlichen Stellen überquert werden.
  2. Schüler und Schülerinnen, die weite Schulwege haben, dürfen mit verkehrssicheren Fahrrädern oder City-Rollern und nach bestandener Fahrradprüfung zur Schule kommen. Die Fahrräder müssen an den Fahrradständern der Schule abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.
  3. Werkrealschülerinnen und –schüler aus anderen Ortsteilen sind gehalten, den Schulbus zu benutzen. Das Verhalten im Bus richtet sich nach den Bestimmungen des öffentlichen Verkehrs; den Anordnungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. 
Ordnung in den Schulgebäuden
  1. Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, des Hausmeisters und anderer beauftragter Aufsichtspersonen sind zu befolgen. Dies gilt für den gesamten schulischen Bereich.
  2. Der Unterricht beginnt pünktlich. Die Klassenzimmer der Grundschule sind 15 Minuten vor Beginn geöffnet. (Verlässliche Grundschule)
  3. Schülerinnen und Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht verlassen, auch nicht während unterrichtsfreier Stunden und während der Pausen. Der Aufenthalt während der Großen Pause findet auf dem Schulhof statt. Rennen, Toben und Lärmen in den Gängen und auf den Treppen ist verboten.
  4. Das Rauchen ist in allen Teilen des Schulgeländes verboten!
  5. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Toiletten müssen aus Gesundheitsgründen und gegenseitiger Rücksicht sauber gehalten werden.
  6. Der Aufenthaltsraum im oberen Schulhaus ist für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die Hohlstunden haben oder Wartezeiten bis zur Busabfahrt überbrücken müssen.
Unterrichtswege

Die Unterrichtswege stehen unter Aufsicht der Schule. Dies gilt auch für den Unterrichtsweg zwischen Schule und Schulsporthalle (Festhalle). Die Schüler und Schülerinnen werden je nach Absprache auf dem Hin- und Rückweg von einer Lehrkraft begleitet. Der Weg von zuhause zur Festhalle bzw. der Heimweg nach dem Sportunterricht gilt als Schulweg.

Ordnung in den Unterrichtsräumen
  1. Klassen- oder Fachlehrer/innen teilen im Einvernehmen mit Schülern/innen Ordnungsdienste ein, die wöchentlich im Klassenbuch eingetragen werden.
  2. Beim Läuten begeben sich die Schüler und Schülerinnen auf ihre Plätze. Wenn nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erscheint, teilt der Klassensprecher dies der Schulleitung oder der Lehrkraft im Nebenzimmer mit.
  3. Jeder ist für die Sauberkeit seines Platzes selbst verantwortlich. Getränke dürfen nur in verschließbaren Gefäßen in die Unterrichtsräume mitgenommen werden.
  4. In den Schulgebäuden ist Kaugummikauen verboten.
  5. Handys und andere Audio-Wiedergabegeräte (u.a. Smartwatches) dürfen im Schulgebäude nicht verwendet werden. Die Benutzung von Handys und anderen Audio-Wiedergabegeräten ist im Schulgelände verboten!
  6. Räume und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
  7. Die in den Unterrichtsräumen aufgestellten Behälter dienen der Abfalltrennung und werden am Freitag jeder Woche geleert.
  8. Fachräume, Sporthallen und Schwimmhalle dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden. Jede/r Lehrerin/Lehrer sorgt dafür, dass die Unterrichtsräume aufgeräumt verlassen werden.
  9. Die Unterrichtsräume werden zur großen Pause und am Unterrichtsende abgeschlossen.
Ordnung auf den Schulhöfen
  1. Die Schüler/innen müssen sich während der großen Pause auf dem ihnen zugewiesenen Schulhof aufhalten.
  2. Schülerinnen und Schüler helfen mit, Hof- und Grünanlagen sauber zu halten.

Stand: 20.07.2022

Schulordnung

Schul- und Hausordnung der Würmtalschule Merklingen

Leitgedanken

Diese Schul- und Hausordnung baut auf der verantwortlichen Mitwirkung aller am Schulleben beteiligten Personen auf. Sie setzt die Bereitschaft zu partnerschaftlichem Umgang miteinander voraus, soziales und umweltbewusstes Verhalten soll gestärkt, Verständnis füreinander gefördert und ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden. Dies erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Toleranz.

Der Schulweg
  1. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, ihre Kinder anzuhalten, die im „Schulwegplan“ beschriebenen Schulwege zu benützen. Straßen sollen nur an Fußgängerüberwegen oder übersichtlichen Stellen überquert werden.
  2. Schüler und Schülerinnen, die weite Schulwege haben, dürfen mit verkehrssicheren Fahrrädern oder City-Rollern und nach bestandener Fahrradprüfung zur Schule kommen. Die Fahrräder müssen an den Fahrradständern der Schule abgestellt und abgeschlossen werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.
  3. Werkrealschülerinnen und –schüler aus anderen Ortsteilen sind gehalten, den Schulbus zu benutzen. Das Verhalten im Bus richtet sich nach den Bestimmungen des öffentlichen Verkehrs; den Anordnungen des Fahrpersonals ist Folge zu leisten. 
Ordnung in den Schulgebäuden
  1. Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, des Hausmeisters und anderer beauftragter Aufsichtspersonen sind zu befolgen. Dies gilt für den gesamten schulischen Bereich.
  2. Der Unterricht beginnt pünktlich. Die Klassenzimmer der Grundschule sind 15 Minuten vor Beginn geöffnet. (Verlässliche Grundschule)
  3. Schülerinnen und Schüler dürfen während der Schulzeit das Schulgelände ohne Erlaubnis einer Lehrkraft nicht verlassen, auch nicht während unterrichtsfreier Stunden und während der Pausen. Der Aufenthalt während der Großen Pause findet auf dem Schulhof statt. Rennen, Toben und Lärmen in den Gängen und auf den Treppen ist verboten.
  4. Das Rauchen ist in allen Teilen des Schulgeländes verboten!
  5. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Toiletten müssen aus Gesundheitsgründen und gegenseitiger Rücksicht sauber gehalten werden.
  6. Der Aufenthaltsraum im oberen Schulhaus ist für Schülerinnen und Schüler eingerichtet, die Hohlstunden haben oder Wartezeiten bis zur Busabfahrt überbrücken müssen.
Unterrichtswege

Die Unterrichtswege stehen unter Aufsicht der Schule. Dies gilt auch für den Unterrichtsweg zwischen Schule und Schulsporthalle (Festhalle). Die Schüler und Schülerinnen werden je nach Absprache auf dem Hin- und Rückweg von einer Lehrkraft begleitet. Der Weg von zuhause zur Festhalle bzw. der Heimweg nach dem Sportunterricht gilt als Schulweg.

Ordnung in den Unterrichtsräumen
  1. Klassen- oder Fachlehrer/innen teilen im Einvernehmen mit Schülern/innen Ordnungsdienste ein, die wöchentlich im Klassenbuch eingetragen werden.
  2. Beim Läuten begeben sich die Schüler und Schülerinnen auf ihre Plätze. Wenn nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft erscheint, teilt der Klassensprecher dies der Schulleitung oder der Lehrkraft im Nebenzimmer mit.
  3. Jeder ist für die Sauberkeit seines Platzes selbst verantwortlich. Getränke dürfen nur in verschließbaren Gefäßen in die Unterrichtsräume mitgenommen werden.
  4. In den Schulgebäuden ist Kaugummikauen verboten.
  5. Handys und andere Audio-Wiedergabegeräte (u.a. Smartwatches) dürfen im Schulgebäude nicht verwendet werden. Die Benutzung von Handys und anderen Audio-Wiedergabegeräten ist im Schulgelände verboten!
  6. Räume und Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillige Beschädigungen werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
  7. Die in den Unterrichtsräumen aufgestellten Behälter dienen der Abfalltrennung und werden am Freitag jeder Woche geleert.
  8. Fachräume, Sporthallen und Schwimmhalle dürfen nur unter Aufsicht einer Lehrkraft betreten werden. Jede/r Lehrerin/Lehrer sorgt dafür, dass die Unterrichtsräume aufgeräumt verlassen werden.
  9. Die Unterrichtsräume werden zur großen Pause und am Unterrichtsende abgeschlossen.
Ordnung auf den Schulhöfen
  1. Die Schüler/innen müssen sich während der großen Pause auf dem ihnen zugewiesenen Schulhof aufhalten.
  2. Schülerinnen und Schüler helfen mit, Hof- und Grünanlagen sauber zu halten.

Stand: 20.07.2022

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